Arbeitssicherheit

Ganz auf
Nummer sicher

Als unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter kommt Thorsten Witt viel herum. Jährlich reist er rund 80.000 Kilometer durch Deutschland und inspiziert bis zu 150 Filialen und mehrere Zulassungsdienste. Seine Aufgabe: die Sicherheit rund um unseren Arbeitsplatz.

Unter Arbeitssicherheit versteht man die Sicherheit während der Arbeit und die Minimierung von Gefahren, die durch und während der Arbeit für die Beschäftigten auftreten. Darunter entfallen Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen sowie Gefahren, die von Dritten ausgehen.

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz ist jedes Unternehmen in Deutschland ab zehn Mitarbeiter*innen verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. In der Kroschke Gruppe ist Thorsten Witt die Fachkompetenz rund um die Arbeitssicherheit und den Brandschutz. Seine breit gefächerten Aufgaben nach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes greifen ein in alle Bereiche und Tätigkeiten des Unternehmens.

Der passionierte Rennradfahrer ist seit April 2015 in der Kroschke Gruppe und darf von sich behaupten, sowohl die Zentrale als auch die Filialen und Zulassungsdienste bis in die kleinste Ecke zu kennen. Denn jede Arbeitsstätte muss in regelmäßigen Abständen unter die Lupe genommen werden. Thorstens Begehungen sind wesentlich für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Sicherheit und Gefährdungen.

Eine Arbeitsstätte ...

… ist eine Örtlichkeit auf einem umgrenzten Grundstück oder Grundstückskomplex, auf der mindestens eine Person ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet. Eine Arbeitsstätte umfasst sowohl Arbeitsräume und -plätze in Gebäuden und im Freien sowie Baustellen, Lagerräume, innerbetriebliche Verkehrswege, Sanitätsräume, Pausenräume und Toilettenräume.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Thorsten zuständig für den technischen Arbeitnehmerschutz und die Prävention. Er stellt sicher, dass die Schutzeinrichtungen des Unternehmens dem Stand der Technik entsprechen und alle Mitarbeiter*innen über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind.

Thorsten Witt

„Meine primäre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber (Anm: hier im Sinne von § 13 ArbSchG) rund um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten und unterstützen“, so Thorsten, „Wichtig ist, dass alle dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften unseren verschiedenen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden und gegebenenfalls angepasst und optimiert werden.“

Jede Arbeitsstättenbegehung muss Thorsten protokollieren und nachhalten. Festgestellte Mängel teilt er dem Arbeitgeber mit, schlägt Maßnahmen zu deren Beseitigung vor und wirkt auf die entsprechende Durchführung hin. Darüber hinaus gibt es viele weitere Aufgaben rund um das wichtige Themen Arbeitssicherheit, die Thorsten erledigt.

Thorsten: „Die systematische Erfüllung und Einhaltung des Arbeitsschutzes liegt nicht allein in der Verantwortung der Unternehmensführung. Alle Beschäftigten sitzen mit im Boot und müssen sämtliche der Arbeitssicherheit dienende Maßnahmen unterstützen.“

Andreas Richter