Datenschutz

Datenschutz geht alle an

Datenschutz ist ein hohes Gut. Daher müssen die meisten Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten benennen. Es kann ein interner oder externer Beauftragter benannt werden.

Einen Datenschutzbeauftragten brauchen laut Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) alle Unternehmen, in denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Darunter fallen beispielsweise Namen, E-Mail-Adressen, Gesundheitsdaten, Kontonummern oder Standortdaten von Kunden. Ausnahme zum Datenschutzbeauftragten: Wer weniger als zwanzig Mitarbeiter regelmäßig beschäftigt, benötigt keinen Beauftragten.

Bugl & Partner


… verfügt über 20 Jahre Erfahrung beim Datenschutz und der Informationssicherheit. Die Experten unterstützen die Kroschke Gruppe beim Erfüllen aller entsprechenden gesetzlichen Anforderungen.

Mehr Infos und Kontakt:
www.buglundkollegen.de

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Jahrelang hatte die Kroschke Gruppe einen Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten ernannt. Seit mehr als einem Jahr ist die Bugl & Kollegen GmbH mit Sitz in Regensburg externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Unser Ansprechpartner rund um den Datenschutz und die Informationssicherheit ist Alexander Kiendl.

Herr Kiendl, welche Aufgaben hat ein Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter?
Ob interner oder externer Beauftragter: Er wirkt auf die Einhaltung der DSGVO hin und unterstützt die Unternehmen, ihren Informationssicherheitsprozess praktikabel und rechtsverbindlich zu gestalten. Das erfordert die regelmäßige Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und der Beschäftigten. Unterrichtung bedeutet die Pflicht zur allgemeinen Aufklärung über datenschutzrechtliche Pflichten. Beratung bedeutet die Unterstützung bei der Lösung konkreter Probleme. Diese Pflichten bestehen gegenüber dem Verantwortlichen selbst und seinen Mitarbeitern. Eine weitere Aufgabe ist es, die Mitarbeiter des Unternehmens regelmäßig zum Thema Datenschutz zu schulen. Soweit erforderlich, berät der Datenschutzbeauftragte auch bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Und schließlich ist der Datenschutzbeauftragte für die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zuständig.

Alexander Kiendl von Bugl & Kollegen

Welche Vorteile bringt der externe Datenschutzbeauftrage gegenüber dem internen mit sich?
Hinsichtlich der Kompetenz muss sich ein interner Datenschutzbeauftragter zunächst zeitintensiven und aufwendigen Weiterbildungsmaßnahmen zur Erlangung der Fachkunde unterziehen. Der externe hingegen kann dies von Anfang an nachweisen. Bei transparenter Kostenstruktur, vertraglich festgelegten Preisen und einer variablen Vertragslaufzeit kümmert sich der externe Datenschutzbeauftragte schnell und effizient ums Unternehmen.

Welche drei Adjektive beschreiben den Datenschutz und die Informationssicherheit punktgenau?
Unverzichtbar, zeitgemäß, vorrausschauend.

Warum Datenschutz uns alle angeht

Sicherheitsverletzungen innerhalb des Unternehmens können großen Schaden anrichten und unbedachte Handlungen schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter*innen mit der Bedeutung des Datenschutzes vertraut sind und die eigene Rolle in diesem Zusammenhang genau verstehen.

Alexander Kiendl: „Wir stehen den Mitarbeiter*innen der Kroschke Gruppe für Fragen zum Datenschutz und der Informationssicherheit immer gerne zur Verfügung. Insbesondere bei Unsicherheiten lohnt es sich, uns zu kontaktieren, denn viele Fehler lassen sich vermeiden.“

Andreas Richter mit Alexander Kiendl